Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich - rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie auf einem Ausdruck unserer Verkaufsrechnung quittieren zu lassen oder sich einen schriftlichen Rückgabenachweis aushändigen zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Rechnung oder eines schriftlichen Rückgabenachweises erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück. Der Rückgabenachweis darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei uns nicht älter als zwei Wochen sein.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
EU Verordnung 2019/1148
Aufgrund der am 01.02.2021 in Kraft getretenen EU-Verordnung, dürfen keine Batterien mehr verkauft werden, bei denen bisher ein separates Säurepack mitgeliefert wurde. Dadurch sollen kriminelle und terroristische Aktivitäten erschwert werden. Um Ihnen dennoch das Bestellen von Säurebatterien in unserem Onlineshop zu ermöglichen, werden alle Säurebatterien gegen eine Zusatz-Gebühr von Pauschal 5,-€ am Tag des Versands von uns mit der beiliegenden Batteriesäure befüllt und versiegelt. Die Gebühr wird automatisch als separate Position im Warenkorb hinzugefügt.
Diese Seite teilen auf: