Zweitschriften Fahrzeugpapiere

Zweitschriften Fahrzeugpapiere

                             Sollten Sie die Fahrzeugpapiere zu...

Sollten Sie die Fahrzeugpapiere zu Ihrem Quad, Roller oder Motorrad verloren haben, bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit einfach eine Zweitschrift zu der Betriebserlaubnis oder dem COC-Papier für Fahrzeuge bis 125 ccm anzufordern. Diese Dokumente kann nur der Hersteller oder Importeur des Fahrzeugs ausstellen. Dementsprechend haben wir nur die Möglichkeit Zweitschriften jener Fahrzeuge anzufordern, die über den offiziellen Importeur für Deutschland der jeweiligen Marke importiert wurden und wir als Vertragshändler dieser Marken registriert sind. Für Fahrzeuge die nicht über den offiziellen Importeur eingeführt wurden, sondern auf anderem Wege (Grauimporte) oder für Fahrzeuge die, nicht über einen unser Vertragspartner importiert wurden, haben wir keine Möglichkeit Zweitschriften ausstellen zu lassen.

Fahrzeuge mit 50ccm

Für nicht zulassungspflichtige Zweiräder oder Quads mit 50ccm reicht eine Betriebserlaubnis oder ein COC-Papier, um ein einfaches Versicherungskennzeichen zu bekommen. Ein Fahrzeugbrief und ein Fahrzeugschein wird für 50ccm Fahrzeuge nicht ausgestellt.

Fahrzeuge mit 125ccm

125ccm Fahrzeuge sind zwar zulassungspflichtig und bekommen bei der Zulassung einen Fahrzeugschein, allerdings wird kein zusätzlicher Fahrzeugbrief benötigt/ausgestellt. Hier reicht das normale COC-Papier des Herstellers.

Fahrzeuge mit mehr als 125ccm

Für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge mit über 125ccm, wird ein Fahrzeugbrief und ein Fahrzeugschein benötigt. Diese werden bei Neuzulassung von der Kfz-Zulassungsstelle anhand eines COC-Papiers oder einem offiziellen TÜV-Gutachten, welches alle erforderlichen technischen Daten enthalten muss, ausgestellt. Daher können zu diesen Fahrzeugen keine Zweischriften von COC-Papieren anfordern!

Artikelnummer:
ZS-BRIXTON
Variationen in:
  • Fahrgestellnummer
169,90 € *
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